Erfolgshonorar
Sie brauchen Rechtsbeistand ? Aber Sie haben Sorge, rechtliche Unterstützung sei zu teuer? Sprechen Sie mit uns über das “Erfolgshonorar”.
Häufige Frage:
Welche Fälle bieten sich für das Erfolgshonorar an?
In Betracht kommen insbesondere Fälle, in denen um Vermögensrechte gestritten wird, die den wesentlichen Vermögensbestandteil ausmachen, gegebenenfalls beim Streit um den Arbeitsplatz, Abfindung, eine Entschädigung oder ein hohes, streitiges Schmerzensgeld ( z.B. Unfallfolgen, Arzthaftungsprozesse ).
Ein Erfolgshonorar kann vereinbart werden, wenn die Kosten für den Rechtsstreit ansonsten von der Rechtsverfolgung abhalten würden.
Zum einen kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an.Begünstigt sind Fälle, in denen der Auftraggeber nicht die Finanzkraft hat, die Anwaltskosten im Fall eines verlorenen Prozesses oder eines Vergleichs problemlos zu tragen. Zum anderen ist der Fall an sich zu beurteilen. Ein Erfolgshonorar kann gegebenenfalls vereinbar werden, wenn die Aussichten auf einen Prozessgewinn ungewiss sind. Bei einer schwierigen Rechtslage kann also die Suche nach einem Anwalt, der auf Erfolgsbasis vertritt, sehr sinnvoll sein. Wenn dieser Gewinnchancen sieht, hat er den Anreiz, bei guter Arbeit mehr als üblich zu verdienen- und dafür nimmt in Kauf, im Fall einer Niederlage leer auszugehen.
Sie selbst minimieren dadurch ihr Kostenrisiko.
Ein Anwalt, mit dem Sie ein Erfolgshonorar vereinbaren, kann sich daher nicht sicher sein, für sein Engagement überhaupt Geld zu erhalten. Es besteht daher kaum die Gefahr, dass er Ihren Fall zu früh aufgibt.Mit einem Anwalt den sie nur bei Erfolg bezahlen, fahren Sie möglicherweise besser, da er bereits aus eigenem Interesse heraus Ihren Fall nicht zu früh aufgibt und mit voller Energie zum erfolgreichen Ende führt.
Häufige Fragen:
Wie hoch sind die Kosten?
Lege ich im Ergebnis noch „drauf „?
Diese Fragen werden insbesondere dann gestellt, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
Zweifeln an den Erfolgsaussichten können gegebenenfalls mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorares begegnet werden.
Insbesondere für Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann es sich anbieten, mit dem Rechtsanwalt lediglich für den Fall des Erfolgs ein Honorar zu vereinbaren.
Gegebenenfalls müssen Sie keinerlei eigene Anwaltskosten (Honorarvereinbarung) und keinerlei gegnerischen Anwaltskosten (lt. Gesetz) bezahlen, in erster Instanz.
Sie können sich also sicher sein, dass der Rechtsanwalt, der einem Erfolgshonorar zustimmt, selbst vom Erfolg überzeugt ist. Der Anwalt wird sich bereits aus eigenem wirtschaftlichen Interesse mit besonderem Engagement Ihrer Angelegenheit bis zum angestrebten Ziel annehmen.