Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rastatt und Baden-Baden
Rechtsanwalt Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt seit 1988 ausschließlich Arbeitnehmer. Der Titel "Fachanwalt" wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen.
Die Kanzlei betreut Mandanten aus Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau, Bühl und dem gesamten Landkreis Rastatt. Das zuständige Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht Karlsruhe.
Kündigungsschutz - Die 3-Wochen-Frist beachten
Wichtig: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Nur in Ausnahmefällen (§5 KSchG) ist eine nachträgliche Zulassung möglich.
Melden Sie sich sofort nach Erhalt einer Kündigung.
Arten von Kündigungen
- Ordentliche Kündigung - Einhaltung der Kündigungsfrist, Grund oft erforderlich
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung - Nur bei schwerem Fehlverhalten
- Änderungskündigung - Kündigung verbunden mit neuem Vertragsangebot
- Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl muss eingehalten werden
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
- Fehlende oder falsche Sozialauswahl
- Kündigung während Krankheit (nicht per se unwirksam, aber angreifbar)
- Fehlende Betriebsratsanhörung
- Verstoß gegen Kündigungsschutzgesetz
- Diskriminierende Kündigung
Abfindung - Was steht Ihnen zu?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht. Trotzdem werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt - als Vergleich im Kündigungsschutzprozess.
Typische Abfindungshöhe
Die Faustformel lautet:
0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Bei guter Verhandlungsposition, langer Betriebszugehörigkeit oder offensichtlich unwirksamer Kündigung sind auch höhere Abfindungen möglich.
Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 4.000 € Bruttogehalt → Abfindung ca. 20.000 € bis 40.000 €
Wann besteht ein Abfindungsanspruch?
- Im Sozialplan bei Massenentlassungen
- Bei Aufhebungsvertrag (Verhandlungssache)
- Im Kündigungsschutzprozess als Vergleich
- Nach §1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung (0,5 Gehälter/Jahr)
Weitere Leistungen im Arbeitsrecht
- Aufhebungsvertrag prüfen - Vor Unterschrift unbedingt prüfen lassen
- Arbeitszeugnis - Anspruch auf wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis
- Mobbing am Arbeitsplatz - Dokumentation und rechtliche Schritte
- Lohn- und Gehaltsansprüche - Durchsetzung ausstehender Zahlungen
- Überstunden - Vergütung oder Freizeitausgleich
Arbeitsgericht Karlsruhe
Das zuständige Arbeitsgericht für Rastatt, Baden-Baden und Gaggenau ist:
Arbeitsgericht Karlsruhe Brauerstraße 12 76135 Karlsruhe
Die Kanzlei Oberländer vertritt Sie regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe.
Kosten im Arbeitsrecht
Besonderheit vor dem Arbeitsgericht: In erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten - auch bei Erfolg. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen Sie nicht zahlen.
Optionen ohne Rechtsschutzversicherung:
- Erfolgshonorar in geeigneten Fällen
- Beratungshilfe bei geringem Einkommen
- Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren
Kostenlose Ersteinschätzung
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie an: +49 (0)7222 300 03
Häufige Fragen
Was ist die 3-Wochen-Frist bei Kündigung?
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung der Klage möglich.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Die Faustformel lautet: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei langer Betriebszugehörigkeit oder starker Verhandlungsposition sind auch höhere Abfindungen möglich.
Was kostet ein Anwalt bei Kündigung?
Vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei in erster Instanz ihre eigenen Anwaltskosten tragen - auch bei Erfolg. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (RVG). Bei Rechtsschutzversicherung werden die Kosten übernommen.
Welches Arbeitsgericht ist für Rastatt zuständig?
Für Rastatt, Baden-Baden und Gaggenau ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig. Die Kanzlei vertritt Sie dort regelmäßig.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht zwingend erforderlich. Ohne Versicherung besteht ggf. die Möglichkeit eines Erfolgshonorars oder der Beratungshilfe bei geringem Einkommen.
Kostet die Erstberatung etwas?
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos. So können wir Ihre Situation einschätzen und das weitere Vorgehen besprechen.
