Familienrecht & Scheidung

Einverständliche Ehescheidung - kostengünstig und fair

Familienrecht und Scheidung in Rastatt und Baden-Baden

Neben den Fachanwaltsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ist Familienrecht mit Schwerpunkt Ehescheidung ein Tätigkeitsbereich der Kanzlei Oberländer. Die Kanzlei betreut Mandanten aus Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau und Umgebung.

Unser Ansatz: Scheidungskosten minimieren, Streit vermeiden, faire Lösungen finden.

Einverständliche Scheidung - kostengünstig und schnell

Bei einer einverständlichen Scheidung können die Kosten erheblich reduziert werden:

  • Nur ein Anwalt erforderlich - der andere Partner muss nur zustimmen
  • Geringerer Verfahrenswert durch Verzicht auf streitige Anträge
  • Schnelleres Verfahren - meist nur ein Gerichtstermin

So funktioniert die einverständliche Scheidung

  1. Trennungsjahr abwarten (mindestens 12 Monate)
  2. Einigung über Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Kinder)
  3. Scheidungsantrag durch einen Anwalt
  4. Zustimmung des anderen Partners
  5. Gerichtstermin (ca. 15-30 Minuten)
  6. Rechtskräftige Scheidung

Unterhalt

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt ab von:

  • Einkommen des Unterhaltspflichtigen
  • Alter des Kindes
  • Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Ehegattenunterhalt

Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann bestehen:

  • Trennungsunterhalt während der Trennung
  • Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung (bei Bedürftigkeit)

Die Berechnung ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei Kindern sind folgende Fragen zu klären:

  • Sorgerecht - gemeinsam oder allein?
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht - wo lebt das Kind?
  • Umgangsrecht - Besuchszeiten für den anderen Elternteil
  • Wechselmodell - Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern

Empfehlung: Einvernehmliche Regelungen sind für alle Beteiligten besser als ein Sorgerechtsstreit.

Zugewinnausgleich

Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Zugewinn) wird bei Scheidung grundsätzlich hälftig ausgeglichen. Dazu gehören:

  • Immobilien
  • Bankguthaben
  • Wertpapiere
  • Betriebsvermögen

Tipp: Durch notarielle Vereinbarung kann der Zugewinnausgleich individuell gestaltet werden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein vom Zugewinnausgleich getrenntes Verfahren. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Altersvorsorge) zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt.

Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen besteht ggf. Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden dann vom Staat übernommen oder es werden Ratenzahlungen vereinbart.

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Erstberatung.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommen beider Ehegatten berechnet. Je niedriger der Verfahrenswert, desto geringer die Kosten.

Unser Ziel: Durch Beschränkung auf das Wesentliche die Kosten minimieren.

Zuständiges Familiengericht

Für Rastatt, Baden-Baden und Gaggenau ist das Amtsgericht Rastatt - Familiengericht zuständig.

Kostenlose Ersteinschätzung

Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie an: +49 (0)7222 300 03

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Oberländer ist auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (Einkommen beider Ehegatten). Bei einer einverständlichen Scheidung mit nur einem Anwalt können die Kosten deutlich reduziert werden.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Bei einverständlicher Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres ca. 3-6 Monate. Streitige Scheidungen können erheblich länger dauern.

Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?

Nein, bei einer einverständlichen Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller. Der andere Partner muss nur zustimmen. Das spart erhebliche Kosten.

Was ist das Trennungsjahr?

Vor der Scheidung müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt leben. In Härtefällen kann diese Frist verkürzt werden.

Wie wird Unterhalt berechnet?

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Ehegattenunterhalt hängt vom Einkommen beider Partner und der Ehedauer ab.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Vereinbarungen sind möglich.

Rechtsanwalt Anwar Oberländer

Anwar Oberländer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

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