Familienrecht und Scheidung in Rastatt und Baden-Baden
Neben den Fachanwaltsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ist Familienrecht mit Schwerpunkt Ehescheidung ein Tätigkeitsbereich der Kanzlei Oberländer. Die Kanzlei betreut Mandanten aus Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau und Umgebung.
Unser Ansatz: Scheidungskosten minimieren, Streit vermeiden, faire Lösungen finden.
Einverständliche Scheidung - kostengünstig und schnell
Bei einer einverständlichen Scheidung können die Kosten erheblich reduziert werden:
- Nur ein Anwalt erforderlich - der andere Partner muss nur zustimmen
- Geringerer Verfahrenswert durch Verzicht auf streitige Anträge
- Schnelleres Verfahren - meist nur ein Gerichtstermin
So funktioniert die einverständliche Scheidung
- Trennungsjahr abwarten (mindestens 12 Monate)
- Einigung über Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Kinder)
- Scheidungsantrag durch einen Anwalt
- Zustimmung des anderen Partners
- Gerichtstermin (ca. 15-30 Minuten)
- Rechtskräftige Scheidung
Unterhalt
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt ab von:
- Einkommen des Unterhaltspflichtigen
- Alter des Kindes
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten
Ehegattenunterhalt
Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann bestehen:
- Trennungsunterhalt während der Trennung
- Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung (bei Bedürftigkeit)
Die Berechnung ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei Kindern sind folgende Fragen zu klären:
- Sorgerecht - gemeinsam oder allein?
- Aufenthaltsbestimmungsrecht - wo lebt das Kind?
- Umgangsrecht - Besuchszeiten für den anderen Elternteil
- Wechselmodell - Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern
Empfehlung: Einvernehmliche Regelungen sind für alle Beteiligten besser als ein Sorgerechtsstreit.
Zugewinnausgleich
Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Zugewinn) wird bei Scheidung grundsätzlich hälftig ausgeglichen. Dazu gehören:
- Immobilien
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- Betriebsvermögen
Tipp: Durch notarielle Vereinbarung kann der Zugewinnausgleich individuell gestaltet werden.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist ein vom Zugewinnausgleich getrenntes Verfahren. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Altersvorsorge) zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt.
Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen besteht ggf. Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden dann vom Staat übernommen oder es werden Ratenzahlungen vereinbart.
Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Erstberatung.
Kosten einer Scheidung
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommen beider Ehegatten berechnet. Je niedriger der Verfahrenswert, desto geringer die Kosten.
Unser Ziel: Durch Beschränkung auf das Wesentliche die Kosten minimieren.
Zuständiges Familiengericht
Für Rastatt, Baden-Baden und Gaggenau ist das Amtsgericht Rastatt - Familiengericht zuständig.
Kostenlose Ersteinschätzung
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie an: +49 (0)7222 300 03
Weitere Rechtsgebiete
Rechtsanwalt Oberländer ist auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig.
