Anwalt auf Erfolgsbasis - Erfolgshonorar vereinbaren
Sie brauchen rechtliche Unterstützung, aber haben Sorge vor hohen Anwaltskosten? Mit einem Erfolgshonorar zahlen Sie nur bei Erfolg.
Was ist ein Erfolgshonorar?
Beim Erfolgshonorar wird das Honorar an den Erfolg geknüpft. Das Honorar zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Gerichtskosten und Auslagen können gesondert anfallen - die genauen Bedingungen werden individuell vereinbart.
Diese Vereinbarung ist in Deutschland nach §4a RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Wann ist ein Erfolgshonorar möglich?
Ein Erfolgshonorar kann vereinbart werden, wenn Sie ohne diese Regelung von der Rechtsverfolgung abgehalten würden - etwa weil:
- Sie keine Rechtsschutzversicherung haben
- Die möglichen Anwaltskosten im Verhältnis zu Ihrem Einkommen zu hoch wären
- Das Kostenrisiko eines verlorenen Prozesses Sie abschreckt
Kurzum: Sie würden Ihr Recht nicht verfolgen, obwohl Sie gute Erfolgsaussichten haben.
Typische Fälle für das Erfolgshonorar
Das Erfolgshonorar eignet sich besonders für:
Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage und Abfindungsverhandlung
- Streit um Abfindungshöhe
- Aufhebungsvertrag mit Abfindung
Verkehrsrecht
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
- Schadensersatzansprüche
- Streit mit der Versicherung
Weitere Fälle
- Arzthaftungsprozesse
- Streitigkeiten um wesentliche Vermögenswerte
Wie hoch ist das Erfolgshonorar?
Das Erfolgshonorar wird individuell vereinbart. Typische Sätze liegen zwischen 20% und 30% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe hängt ab von:
- Komplexität des Falls
- Prozessrisiko
- Streitwert
Das Erfolgshonorar kann höher sein als das gesetzliche Honorar - dafür haben Sie mehr Planungssicherheit.
Besonderheit Arbeitsgericht
Vor dem Arbeitsgericht gilt eine besondere Kostenregelung: In erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten - auch bei Erfolg. Gegnerische Anwaltskosten müssen Sie in erster Instanz nicht erstatten.
Bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfällt Ihr Honorar im Misserfolgsfall nach den individuell vereinbarten Bedingungen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ob ein Erfolgshonorar für Ihren Fall in Frage kommt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie an: +49 (0)7222 300 03
Häufige Fragen
Was ist ein Erfolgshonorar?
Beim Erfolgshonorar zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Bei einem Misserfolg entstehen Ihnen in der Regel keine Anwaltskosten - die genauen Bedingungen werden individuell vereinbart.
Wann ist ein Erfolgshonorar erlaubt?
Nach §4a RVG darf ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn Sie sonst von der Rechtsverfolgung abgehalten würden - etwa wegen der finanziellen Belastung eines möglichen Prozessverlusts.
Wie hoch ist das Erfolgshonorar?
Das Erfolgshonorar wird individuell vereinbart, typischerweise zwischen 20% und 30% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall und dem Prozessrisiko ab.
Welche Fälle eignen sich?
Besonders geeignet sind: Kündigungsschutzklagen und Abfindungen, Schmerzensgeldansprüche nach Unfällen, Arzthaftungsfälle, und andere Streitigkeiten um Vermögenswerte.
Was passiert, wenn wir verlieren?
Vor dem Arbeitsgericht gilt: In erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfällt Ihr Honorar im Misserfolgsfall nach den vereinbarten Bedingungen.
Brauche ich trotzdem eine Rechtsschutzversicherung?
Das Erfolgshonorar ist gerade für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung interessant. Die genauen Konditionen besprechen wir im Erstgespräch.
