Fahrerflucht / Unfallflucht - Anwalt in Baden-Baden und Rastatt
Vorwurf Fahrerflucht? Rechtsanwalt Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verteidigt seit 1988 Mandanten bei Vorwürfen der Unfallflucht nach §142 StGB. Die Kanzlei betreut Mandanten aus Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau und dem gesamten Landkreis.
Was ist Fahrerflucht nach §142 StGB?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB) liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne:
- die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen
- eine angemessene Zeit zu warten
- die Polizei zu verständigen
Wichtig: Auch das Anstoßen eines parkenden Fahrzeugs oder das Touchieren eines Außenspiegels kann Fahrerflucht sein.
Strafen bei Fahrerflucht
Die Strafe hängt maßgeblich von der Schadenshöhe ab (Richtwerte, im Einzelfall abweichend):
Geringer Schaden (bis ca. 600 €) Geldstrafe, oft Einstellung gegen Auflage
Mittlerer Schaden (ca. 600 - 1.300 €) Geldstrafe, evtl. Fahrverbot, 2 Punkte
Bedeutender Schaden (ab ca. 1.300 €) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, 3 Punkte
Mit Personenschaden Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, langer Führerscheinentzug
Häufige Situationen
Parkschaden nicht bemerkt
Sie haben beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert und es nicht bemerkt? Dies ist einer der häufigsten Fälle. Entscheidend ist:
- War der Anstoß objektiv wahrnehmbar?
- Hätten Sie ihn bemerken müssen?
- Gibt es Zeugen oder Kameraaufnahmen?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich die Beweislage und entwickle eine passende Verteidigungsstrategie.
Spiegel abgefahren und weitergefahren
Das Abfahren eines Außenspiegels ist ein typischer Fall. Auch hier gilt: Wer es tatsächlich nicht bemerkt hat, macht sich nicht strafbar. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Fahrerflucht nach einer Woche nichts gehört
Wenn Sie nach einem möglichen Vorfall keine Post erhalten haben, bedeutet das nicht, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ermittlungen können Wochen dauern. Holen Sie sich frühzeitig anwaltliche Beratung.
Was tun bei Vorwurf der Fahrerflucht?
- Keine Aussage ohne Anwalt - Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es.
- Anhörungsbogen nicht selbst ausfüllen - Lassen Sie einen Fachanwalt antworten.
- Beweise sichern - Fotos vom eigenen Fahrzeug, mögliche Zeugen notieren.
- Frühzeitig Anwalt kontaktieren - Je früher, desto besser die Verteidigungsmöglichkeiten.
Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB
Nach §142 Abs. 4 StGB kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig melden - vorausgesetzt:
- Der Schaden ist nicht bedeutend (die Grenze liegt je nach Rechtsprechung bei ca. 1.300 €)
- Sie melden sich bei der Polizei oder dem Geschädigten
- Es liegt kein Personenschaden vor
Verteidigung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Baden-Baden und Rastatt verteidige ich Sie bei:
- Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht
- Strafbefehlen nach §142 StGB
- Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht
- Führerscheinentzug und Sperrfristverkürzung
Ziel der Verteidigung: Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Erhalt des Führerscheins.
Kostenlose Ersteinschätzung
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie direkt an: +49 (0)7222 300 03