Fahrerflucht / Unfallflucht

Verteidigung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fahrerflucht / Unfallflucht - Anwalt in Baden-Baden und Rastatt

Vorwurf Fahrerflucht? Rechtsanwalt Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verteidigt seit 1988 Mandanten bei Vorwürfen der Unfallflucht nach §142 StGB. Die Kanzlei betreut Mandanten aus Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau und dem gesamten Landkreis.

Was ist Fahrerflucht nach §142 StGB?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB) liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne:

  • die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen
  • eine angemessene Zeit zu warten
  • die Polizei zu verständigen

Wichtig: Auch das Anstoßen eines parkenden Fahrzeugs oder das Touchieren eines Außenspiegels kann Fahrerflucht sein.

Strafen bei Fahrerflucht

Die Strafe hängt maßgeblich von der Schadenshöhe ab (Richtwerte, im Einzelfall abweichend):

Geringer Schaden (bis ca. 600 €) Geldstrafe, oft Einstellung gegen Auflage

Mittlerer Schaden (ca. 600 - 1.300 €) Geldstrafe, evtl. Fahrverbot, 2 Punkte

Bedeutender Schaden (ab ca. 1.300 €) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, 3 Punkte

Mit Personenschaden Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, langer Führerscheinentzug

Häufige Situationen

Parkschaden nicht bemerkt

Sie haben beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert und es nicht bemerkt? Dies ist einer der häufigsten Fälle. Entscheidend ist:

  • War der Anstoß objektiv wahrnehmbar?
  • Hätten Sie ihn bemerken müssen?
  • Gibt es Zeugen oder Kameraaufnahmen?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich die Beweislage und entwickle eine passende Verteidigungsstrategie.

Spiegel abgefahren und weitergefahren

Das Abfahren eines Außenspiegels ist ein typischer Fall. Auch hier gilt: Wer es tatsächlich nicht bemerkt hat, macht sich nicht strafbar. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Fahrerflucht nach einer Woche nichts gehört

Wenn Sie nach einem möglichen Vorfall keine Post erhalten haben, bedeutet das nicht, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ermittlungen können Wochen dauern. Holen Sie sich frühzeitig anwaltliche Beratung.

Was tun bei Vorwurf der Fahrerflucht?

  1. Keine Aussage ohne Anwalt - Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es.
  2. Anhörungsbogen nicht selbst ausfüllen - Lassen Sie einen Fachanwalt antworten.
  3. Beweise sichern - Fotos vom eigenen Fahrzeug, mögliche Zeugen notieren.
  4. Frühzeitig Anwalt kontaktieren - Je früher, desto besser die Verteidigungsmöglichkeiten.

Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB

Nach §142 Abs. 4 StGB kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig melden - vorausgesetzt:

  • Der Schaden ist nicht bedeutend (die Grenze liegt je nach Rechtsprechung bei ca. 1.300 €)
  • Sie melden sich bei der Polizei oder dem Geschädigten
  • Es liegt kein Personenschaden vor

Verteidigung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Baden-Baden und Rastatt verteidige ich Sie bei:

  • Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht
  • Strafbefehlen nach §142 StGB
  • Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht
  • Führerscheinentzug und Sperrfristverkürzung

Ziel der Verteidigung: Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Erhalt des Führerscheins.

Kostenlose Ersteinschätzung

Eine kurze telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie direkt an: +49 (0)7222 300 03

Häufige Fragen

Wann kommt ein Brief nach Fahrerflucht?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 1-3 Wochen eine Vorladung oder Anhörungsbogen. Bei Parkschäden kann es auch länger dauern, wenn erst ermittelt werden muss.

Wie lange ist der Führerschein weg bei Fahrerflucht?

Das hängt vom Schadensausmaß und den Umständen ab. Bei geringeren Schäden oft kein Entzug, bei höheren Schäden kann eine Sperre drohen. Ein Fachanwalt kann oft Fahrverbote abwenden oder verkürzen.

Parkschaden nicht bemerkt - ist das Fahrerflucht?

Entscheidend ist, ob Sie den Unfall bemerkt haben. Wer einen Schaden tatsächlich nicht bemerkt hat, macht sich nicht strafbar. Der Nachweis ist jedoch schwierig - lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten.

Was kostet ein Anwalt bei Fahrerflucht?

Die Kosten richten sich nach dem RVG und der Komplexität des Falls. Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Bei drohenden hohen Strafen lohnt sich die Investition in einen Fachanwalt.

Kann ich mich nachträglich melden?

Ja, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall können Sie sich freiwillig melden (tätige Reue nach §142 Abs. 4 StGB). Dies kann strafmildernd wirken, insbesondere bei geringeren Schäden.

Fahrerflucht nach einer Woche - was tun?

Auch nach einer Woche sollten Sie sofort einen Anwalt kontaktieren. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser die Chancen. Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.

Kontaktdaten

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Fax: +49 (0)7222 300 04

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Postanschrift

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76571 Gaggenau

Termine

Nach telefonischer Vereinbarung

Wichtig bei Fahrerflucht

  • ✓ Keine Aussage ohne Anwalt
  • ✓ Anhörungsbogen nicht selbst ausfüllen
  • ✓ 24h-Regel bei tätiger Reue beachten
  • ✓ Frühzeitig Fachanwalt kontaktieren