Die Kanzlei

Rechtsanwalt Anwar Oberländer - Kanzlei in Baden-Baden

Rechtsanwalt Anwar Oberländer

Rechtsanwalt Anwar Oberländer

Fachanwalt für ArbeitsrechtFachanwalt für Verkehrsrecht

Geboren 1958 in Rastatt, studierte Anwar Oberländer Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. Nach dem Referendariat am Landgericht Baden-Baden eröffnete er 1988 seine Kanzlei in Rastatt.

Mit über 35 Jahren Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht und Verkehrsrecht steht er seinen Mandanten als kompetenter Partner zur Seite. Als zugelassener Fachanwalt verfügt er über vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrung in diesen Rechtsgebieten.

Zulassung
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Kanzlei seit
1988
Standort
Baden-Baden

Anwar Oberländer

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachanwalt für Verkehrsrecht

geboren 1958 in Rastatt/Baden verheiratet, zwei Kinder

Fachanwaltstitel:

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht – von der Rechtsanwaltskammer verliehen
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht – von der Rechtsanwaltskammer verliehen

Der Titel "Fachanwalt" wird nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und erheblicher praktischer Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet verliehen.

Ausbildung:

  • Abitur am Tulla-Gymnasium Rastatt, Hauptfach u.a. Mathematik, Abschluss „sehr gut"
  • Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg
    1. Staatsexamen 1984
  • Referendariat Landgericht Baden-Baden, Schwerpunkt Arbeit und soziale Sicherung
    1. Staatsexamen 1987, Prädikatsexamen

Zulassung:

  • Rechtsanwalt seit 1988
  • Kanzleieröffnung in Rastatt/Baden 1988

Tätigkeitsschwerpunkte:

Standort

Die Kanzlei wurde 1988 in Rastatt gegründet und befindet sich heute in Baden-Baden. Mandanten aus dem gesamten Landkreis Rastatt werden betreut.

Erfolgshonorar

In geeigneten Fällen bietet die Kanzlei ggf. die Möglichkeit eines Erfolgshonorars an.

Kontaktdaten

Telefon

+49 (0)7222 300 03

Fax: +49 (0)7222 300 04

Büro

Blütenfeldplatz 1-8
76532 Baden-Baden

Postanschrift

Dorfstraße 55
76571 Gaggenau

Termine

Nach telefonischer Vereinbarung